Ein Urteil mit womöglich weitreichenden Folgen auch für die Organsation des Eisenbahnwesens in Deutschland: Frankreich hat, wie jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden hat, gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Eisenbahnverkehrs verstoßen.
Die Kommission hat am 29. Dezember
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