Das in Nordrhein-Westfalen praktizierte Kontingentierungsverfahren der Finanzverwaltung für die Abgabe von Steuererklärungen durch Steuerberater ist nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf nicht zu beanstanden
Das in Nordrhein-Westfalen praktizierte so genannte Kontingentierungsverfahren wurde durch Erlass des Finanzministers eingeführt. Durch dieses Verfahren soll
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