Auch in einem Gebiet, für das eine Erhaltungsverordnung besteht, darf ein Bezirksamt eine Modernisierungsmaßnahme nicht verhindern, wenn die Maßnahme dazu dient, eine durchschnittliche Wohnung in einen zeitgemäßen Ausstattungszustand zu versetzen. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in dem hier vorliegenden Fall eines Hauseigentümers, der eine Genehmigung für den nachträglichen Einbau
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