Altgesellen dürfen einen väterlichen Handwerksbetrieb übernehmen. In zwei selbstständigen, aber inhaltlich sehr ähnlichen Verfahren hat die Handwerkskammer Koblenz, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, zu Unrecht die Erteilung von Ausübungsberechtigungen für zulassungspflichtige Handwerke abgelehnt.
Die beiden hier klagenden Altgesellen arbeiteten
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