Golfplätze bleiben weiterhin geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat den Eilantrag eines Golfspielers abgelehnt, das Verbot des Amateur- und Freizeitsports auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes in der seit dem 16. Dezember 2020
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