Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann ein grundrechtlich radizierter individueller Anspruch auf effektive Strafverfolgung in Betracht kommen, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben und ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher
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