Anschaffungsnaher Aufwand beim Mietshauskauf

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören gemäß §§ 9 Abs. 5 Satz 2, 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.

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