Nach der am Veranstaltungsort derzeit geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ist die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung zulässig. Die Arbeitgeberin ist trotz einer verbleibenden Risikosteigerung nicht zur Untersagung der Sitzung als Präsenzveranstaltung berechtigt. So hat das Arbeitsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen, das
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