Die nationalen Gerichte müssen sich im Rahmen der Entsenderichtlinie versichern, dass die Sanktionen für die Verletzung von administrativen Verpflichtungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern verhältnismäßig sind.
Diesem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union lag ein Vorabentscheidungsersuchen des Landesverwaltungsgericht Steiermark zugrunde: Die
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