Dreirad von Krankenkasse

Die Kosten für ein Behindertendreirad (Therapierad) sind von der Krankenkasse zu erstatten, zwar nicht als Maßnahme zur Vorbeugung gegen eine drohende Behinderung (so noch Hess. LSG – L 8 KR 311/08)), wohl aber zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung.

Wie

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