Der Mitarbeiter in der Rettungsdienstleitstelle eines Landkreises schuldet im Grundsatz gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b Alt. 2 TVöD-V eine durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich. Sollten in seine Tätigkeit als Disponent in der Rettungsdienstleitstelle im
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