Die Verurteilung eines Architekten wegen Insolvenzverschleppung – bezogen auf seine Eigenschaft als Geschäftsführer und Liquidator einer GmbH – rechtfertigt nach dem Hamburgischen Architektengesetz nicht ohne weiteres die Annahme, dass er zur Erfüllung der Berufsaufgaben eines Architekten ungeeignet ist.
Der Tatbestand
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