Insolvenzverschleppung durch Architekten

Die Verurteilung eines Architekten wegen Insolvenzverschleppung – bezogen auf seine Eigenschaft als Geschäftsführer und Liquidator einer GmbH – rechtfertigt nach dem Hamburgischen Architektengesetz nicht ohne weiteres die Annahme, dass er zur Erfüllung der Berufsaufgaben eines Architekten ungeeignet ist.

Der Tatbestand

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Die Genehmigungsplanung des Architekten

Ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Etwas anderes gilt dann, wenn der Auftraggeber das Risiko der Genehmigungsfähigkeit der Planung aufgrund vertraglicher Vereinbarung übernimmt.

Es können bauordnungsrechtliche Bedenken von solchem

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Architektenrecht bleibt Ländersache

Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass eine bundeseinheitliche Regelung für Zugangsvoraussetzungen und Berufspflichten von Architekten geschaffen werden kann. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag heißt es, die unterschiedlichen Regelungen der Architektengesetze auf

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