Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Steuergrüße nach Argentinien

Mal wieder ein untauglicher Versuch der Beitreibung notleidender Argentinienanleihen: Deutsche Vollstreckungsgerichte sind nicht zuständig für die Vollstreckung in Zoll- und Steuerforderungen der Republik Argentinien.

Es kann dabei für den Bundesgerichtshof sowohl dahingestellt bleiben, ob die Immunität der Schuldnerin (der Republik

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