Unter dem Geltungsbereich der Abgeltungssteuer sind bei den an das Bruttoinlandsprodukt gebundenen sog. Argentinienanleihen lediglich die Erträge der Abgeltungssteuer zu unterwerfen, die auf Anleihen entfallen, die ab dem 15.03.2007 erworben wurden.
Die Zinsen aus den BIP-gebundenen Argentinien-Papieren stellen grundsätzlich Erträge
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