Arztabrechnung bei Doppelzulassung

Einem Arzt mit Doppelzulassung muss es gestattet sein, in allen Fachgebieten, für die er die Zulassung erlangt hat, seine vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. Die entgegenstehende Regelung in Abschnitt 6.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM-Ä (Fassung seit 1.4.2005) ist daher rechtswidrig.

Im

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Mindestfallzahlen für Kassenärzte

Mit der Entziehung seiner Zulassung hat ein Vertragsarzt dann zu rechnen, wenn er seine vertragsärztliche Tätigkeit aufgrund von privaten Verpflichtungen nicht mehr ausübt.

An der vertragsärztlichen Versorgung nimmt ein Arzt nach Meinung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg dann nicht mehr teil, wenn

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