Familiennachzug von Ehegatten türkischer Arbeitnehmer – und die Sprachanforderungen

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestehen beim Familiennachzug von Ehegatten türkischer Arbeitnehmer keine Sprachanforderugnen.

Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige) müssen daher für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen.

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