Zeit

Führungsposition auf Zeit

Die Übertragung einer Führungsposition auf Zeit unterliegt nicht einer sog. doppelten Billigkeitsprüfung nach § 32 Abs. 3 TVöD-AT.

Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Urteil vom 16.07.2020 erkannt, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung nach dem zu § 32 Abs. 3

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Straßenreinigung als hoheitliche Aufgabe

Auch wenn die Straßenreinigung einem privaten Unternehmen übertragen worden ist, bleibt es eine hoheitliche Aufgabe des Landes.

Mit dieser Begründung hat das Kammergericht die Klage einer Berufsgenossenschaft gegen eine Reinigungsfirma abgewiesen und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt.

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