Gemälde mit falschem Aufkleber

Hat ein Auktionator in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen deutlich formuliert, dass er nur im Namen des Einlieferers tätig wird, ist bei einer Versteigerung nicht er, sondern der Auftraggeber der Verkäufer. Allerdings obliegen dem Auktionator Sorgfaltspflichten gegenüber dem Ersteigerer, da ihm ein

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