Bei der Besichtigung, Bewertung und Katalogbeschreibung eines Teppichs durch ein Varia-Auktionshaus sind nicht die Sorgfaltpflichten eines Teppichhändlers oder Teppichexperten maßgebend. Hat das Auktionshaus die im Handelsverkehr erforderliche Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet und liegen danach keine Pflichtverletzungen vor, kann die
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