Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, eine einstweilige Anordnung zur Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls (hier: zur Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika) zu erlassen.
Der Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung steht eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht entgegen. Eine
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