Tiefgarage

Der Betonsockel in der Tiefgarage

In einer Tiefgarage stellt ein kniehoher Betonsockel kein überraschendes Hindernis dar.

In dem vom Amtsgericht München entschiedenen Fall parkte eine Münchenerin im November 2022 in der Tiefgarage ihres Arbeitgebers. Beim Ausparken stieß sie mit der Beifahrertüre ihres BMWs versehentlich gegen einen

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Augen auf beim Ausparken

Beim Rückwärtsausparken hat sich ein Fahrzeugführer laufend darüber zu vergewissern, dass niemand zu Schaden kommt. So hat er damit zu rechnen, dass ein Fahrzeug mit Sonderrechten oder auch ein Fußgänger eine Einbahnstraße in der entgegengesetzten Richtung nutzt.

So das Oberlandesgericht

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Ausparken in der Tiefgarage

Auf dem Privatgelände einer Tiefgarage mit Stellplätzen sind – anders als bei öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen – die Vorschriften der StVO grundsätzlich nicht anwendbar. Jedoch trifft die Verkehrsteilnehmer die Pflicht zur gesteigerten Rücksichtnahme. Dabei hat der rückwärts aus einem Stellplatz Herausfahrende

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