Ein außertariflich beschäftigter Arbeitnehmer wird vom persönlichen Geltungsbereich der im Betrieb der Arbeitgeberin maßgeblichen Tarifverträge nicht erfasst.
Unter „Arbeitsbedingungen“ sind nach allgemeinem Verständnis die Umstände zu verstehen, aufgrund derer und unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen ist.
Aus dem Erfordernis
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