Privatpersonen können von Kraftfahrzeugherstellern nicht verlangen, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu unterlassen.
In den beiden aktuell vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen hatten die Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bayerische Motoren
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