Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit einer weiteren Entscheidung zur Zweckentfremdung seine Rechtsprechung zu Ferienwohnungen fortentwickelt und differenziert: Danach darf eine Wohnung, die nur unwesentlich zu Wohnzwecken genutzt wird, nicht als Ferienwohnung vermietet werden.
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt hatten die
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