Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit einer weiteren Entscheidung zur Zweckentfremdung seine Rechtsprechung zu Ferienwohnungen fortentwickelt und differenziert: Danach darf eine Wohnung, die nur unwesentlich zu Wohnzwecken genutzt wird, nicht als Ferienwohnung vermietet werden. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt hatten die Eigentümer eines Wohnhauses mit vier Wohnungen, von denen sie eine
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