Wohnen im ehemaligen Stellwerk

Schließt die Satzung einer Stadt jegliche Bebauung entlang eines Bahndamms aus, ist die Nutzungsänderung eines ehemaligen Stellwerks der Deutschen Bahn zu einem Wohngebäude unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zulässig. Auch bei Unwirksamkeit der Satzung ist das Vorhaben nicht zuzulassen, da das

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Wohnmobile mit Brötchenservice

In einem Dorfgebiet einen Stellplatz für Wohnmobile mit Fremdenzimmern, Wellnessbereich und Brötchenservice zu betreiben, ist weder als Beherbergungsbetrieb noch als „sonstiger Gewerbebetrieb“ im Dorfgebiet zulässig. Vielmehr ist die Errichtung von Campingplätzen, zu denen der Wohnmobilstellplatz zählt, in § 10 der

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