Hat die Ausländerbehörde die Wirkungen einer Ausweisung entgegen § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG nicht zugleich mit dem Erlass der Ausweisungsverfügung befristet, kann der Ausländer diesen Anspruch im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen die Ausweisung durch einen Hilfsantrag auf nachträgliche
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