Durch eine geplante von behinderten Menschen selbstbestimmte Wohngemeinschaft werden keine Nachbarrechte verletzt. Nachbarn müssen den Anblick und die Lebensäußerungen behinderter Menschen hinnehmen.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage einer Eigentümerin abgewiesen, in deren Nachbarschaft eine Wohnanlage für
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