Die Berücksichtigung der Direktversicherungsauszahlung bei der freiwilligen Krankenversicherung

Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung stellt bei der Beitragsmessung auf alle Einkünfte aus betrieblicher Alterversorgung ab. Daher ist auch die auf eigenen Beiträgen des Versicherten nach dem Ende der Beschäftigung und der Übernahme der Versicherung durch den Versicherten beruhenden Auszahlung einer Direktversicherung einzubeziehen. Das Gleiche gilt, wenn die Prämien zur Direktversicherung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Berücksichtigung der Einkünfte als Berufsbetreuerin beim Rechtsanwaltsversorgungswerk

Die Tätigkeit als Berufsbetreuer unterscheidet sich von der anwaltlichen Tätigkeit wesentlich. Sie ist keine anwaltliche Tätigkeit. Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall den Bescheid über die Festsetzung von Versorgungsbeiträgen zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte aufgehoben, soweit diese bei einer Rechtsanwältin, die ebenfalls als Berufsbetreuerin tätig

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Frühruhestandsgeld und die Beitragsbemessung bei freiwilligen Krankenkassenmitgliedern

Unter die Beitragspflicht fällt auch – als sonstige Einnahme – das „Frühruhestandsgeld“, das ein Energieversorgungsunternehmen ausgeschiedenen Mitarbeitern, die freiwillig versicherte Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zahlt. Die Änderung des § 240 SGB V durch das GKV-WSG mit Wirkung zum 1. Januar 2009 hat dahingehend keine Änderung gebracht, weil nunmehr

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