Wiederaufnahme des Verfahrens nach Insolvenzeröffnung – und die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters

Prozessgegner nach der Verfahrensaufnahme ist zunächst der Insolvenzverwalter. Nachdem dieser die Klageansprüche (hier: die möglichen Deckungsansprüche aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag der Insolvenzschuldnerin gegen die Versicherungsgesellschaft) freigegeben hat, ist die Prozessführungsbefugnis an die Insolvenzschuldnerin zurückgefallen.

Da im vorliegenden Fall die Freigabe unmittelbar

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