Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
Der Angeklagte bezeichnet sich selbst als „geweihter Priester“. Nach eigenen Angaben
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