Die Beteiligung des Aktionärs durch Ausgabe neuer Aktien kann auf zwei Arten Schaden nehmen: durch Minderung der Beteiligungsquote und durch Minderung des Werts der Beteiligung.
Unter beiden Gesichtspunkten hat der Aktionär in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall weder einen
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