Eigenheimzulage

Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude können danach nur dann als Herstellung einer Wohnung i.S. des § 2 Satz 1 EigZulG beurteilt werden, wenn diese Wohnung bautechnisch neu ist, wenn also das Gebäude in seiner wesentlichen Substanz so verändert wird, dass

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