Liturgisches Läuten stellt keinen unzumutbarem Lärm dar. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Arnsberg eine Nachbarklage gegen eine Kirchengemeinde in Werl ab. Die Nachbarn des Kirchengrundstücks hatten sich gegen das sogenannte liturgische oder sakrale Glockengeläut zur Wehr gesetzt, welches vor
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