Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern bemisst sich, wie der Bundesgerichtshof jetzt festgestellt hat, der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile auch dann nach deren Nominalbetrag, wenn die Tathandlung in der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung im
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Die Nutzung des freiwilligen EU-Umweltzeichens, der „EU-Blume“, soll gefördert, die Kosten für die Verwendung sollen gesenkt und der Verwaltungsaufwand verringert werden. Dies sieht eine neue Verordnung vor, die das Europäische Parlament jetzt beschlossen hat. Bislang wurde das EU-Umweltzeichen lediglich für



















