Der Bundesfinanzhof hat vor einem Jahr entschieden, dass auch nach Streichung des § 2a Abs. 3 EStG a.F. Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte, deren Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei gestellt sind, prinzipiell nicht im Inland abzugsfähig sind.
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