Russland

Auslieferung nach Russland

 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen die deutschen Gerichte bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Auslieferung der verfassungsrechtlichen Pflicht zu prüfen, ob die erbetene Auslieferung die gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 und Art.20 GG

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Oberlandesgericht München

Die Bewilligungsentscheidung im Auslieferungsverfahren – und der eingeschränkte Rechtsschutz

Die dem auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nachfolgende Bewilligungsentscheidung ist der (verfassungs-)gerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich.

Dies wird der Rechtsschutzgarantie aus Art.19 Abs. 4 GG grundsätzlich gerecht, weil der Rechtsschutz der betroffenen Person präventiv im der Bewilligungsentscheidung vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren gewährleistet wird. Das Ergebnis

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen eine auslieferungsrechtliche Bewilligungsentscheidung

Die Verfassungsbeschwerde stellt, soweit sie sich gegen die Bewilligung der Auslieferung richtet, im Ergebnis keinen statthaften Rechtsbehelf gegen eine mit Verbalnote des Auswärtigen Amts mitgeteilte Bewilligungsentscheidung dar.

Die dem auslieferungsrechtlichen Zulässigkeitsverfahren nachfolgende Bewilligungsentscheidung ist der (verfassungs-)gerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich.

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