Eine Auslieferung darf nicht für zulässig erklärt werden, wenn nicht gewährleistet ist, dass der ersuchende Staat den Grundsatz der Spezialität beachten wird.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung von Verfassungs
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