Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen – oder: das ausgetrickste Normenkontrollverfahren

Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb eines Jahres in das Verfahren einbeziehen. Anderenfalls ist der Normenkontrollantrag hinsichtlich der geänderten Vorschrift

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Öffentliche Bibliotheken – und die Sonntagsöffnung

Die durch eine Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen rechtmäßig und damit wirksam.

Ein hiergegen gerichteter Normenkontrollantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster

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Konferenzraum

Elektronische Bibliotheks-Leseplätze

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens mehrere Fragen zur Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken vorgelegt.

Klägerin in dem beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsstreit ist ein Verlag. Die beklagte Technische Universität Darmstadt hat in ihrer

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