Filmaufnahmen beim Strafverfahren

Beim Erlass von Anordnungen eines Vorsitzenden Richters nach § 176 GVG, mit denen die Anfertigung von Bild- und Fernsehaufnahmen vom Geschehen im Sitzungssaal am Rande der Hauptverhandlung untersagt oder Beschränkungen unterworfen wird, hat der Vorsitzende der Bedeutung der Rundfunkfreiheit Rechnung

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