Die Bezeichnung eines Mineralwassers als „Biomineralwasser“ ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht irreführend.
Die Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ stellt keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar, wenn sich das fragliche Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch abhebt, dass der Anteil an
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