Mit dem Eigentum an den Grundstücken des Bundes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BImAG sind die grundstücksbezogenen Verbindlichkeiten auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergegangen. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BImAG ist der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit Wirkung vom 01.01.2005 das Eigentum „an sämtlichen
LesenSchlagwort: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung
Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schließt Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung nicht zwingend aus. Pressevertreter können bei überwiegendem Informationsinteresse von der staatlichen Liegenschaftsverwaltung Auskunft auch über Sachverhalte verlangen, die dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall waren die Bundesrepublik Deutschland
LesenVerkauf landwirtschaftlicher Grundstücke im Miteigentum des Bundes
Die Bundesrepublik Deutschland ist auch dann Vertragsteil im Sinne von § 4 Nr. 1 GrdstVG, wenn sie nicht Alleineigentümerin des verkauften Grundstücks ist, sondern zusammen mit anderen Eigentümern eine Erbengemeinschaft bildet. In diesem Fall ist die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks genehmigungsfrei. Nach § 4 Nr. 1 GrdstVG sind
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