Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung

Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen schließt Presseauskunftsansprüche gegenüber der staatlichen Liegenschaftsverwaltung nicht zwingend aus. Pressevertreter können bei überwiegendem Informationsinteresse von der staatlichen Liegenschaftsverwaltung Auskunft auch über Sachverhalte verlangen, die dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen. In dem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall waren die Bundesrepublik Deutschland

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