Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf gerichtet war, die von der AfD-Fraktion benannten Kandidaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig als Vorsitzende mehrerer Ausschüsse im Deutschen Bundestag einzusetzen. Der Ausgangssachverhalt Die AfD-Fraktion wendet sich in der Hauptsache
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