„Call-by-Call“ trotz Flatrate?

Umfasst das Angebot von Telefondienstleistungen nicht auch die Möglichkeit der fallweisen Betreiberauswahl („Call-by-Call“), muss hierauf in der Werbung hingewiesen werden; dies gilt auch dann, wenn für Gespräche ins deutsche Festnetz ein Pauschaltarif („Flatrate“) angeboten wird. Es handelt sich hierbei um

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Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen

Das Inkrafttreten der gesetzlichen Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen wurde soeben vom Bundesverfassungsgericht aufgeschoben.

§ 66b Abs. 1 TKG in seiner derzeit geltenden Fassung enthält eine Pflicht, vor Beginn eines Telefongesprächs über die anfallenden Entgelte zu informieren, lediglich bei sog. Premium-Diensten. Ein

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