Hinsichtlich der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen dürfte jetzt hoffentlich das letzte Kapitel geschrieben sein: Das Bundesverfassungsgericht hat die von insgesamt 18 Arbeitgebern der Zeitarbeitsbranche erhobene Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP nicht zur Entscheidung angenommen. InhaltsübersichtDie VorgeschichteDie VerfassungsbeschwerdeDie Entscheidung des BVerfGRechtsstaatsprinzip und
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