Die „DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.“ (ehemals: „DHV – Deutscher Handlungsgehilfen-Verband, Gewerkschaft der Kaufmannsgehilfen“), ist, wie das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden hat, seit dem 21. April 2015 nicht mehr tariffähig. Damit sind auch alle seitdem von der DHV geschlossenen Tarifverträge hinfällig.
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