Eine die Herausgabe des Verkaufsprospekts für den Schiffsfonds verantwortende Gründungsgesellschafterin unterfällt als Prospektverantwortliche der spezialgesetzlichen Prospekthaftung. Soweit sie aufgrund der von ihr übernommenen Vertriebsverantwortung besonderes persönliches Vertrauen gegenüber den Anlageinteressenten in Anspruch genommen hat, haftet sie, wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich
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