Monopoly

Der entschuldigte Überbau – als Sachmangel

Der entschuldigte Überbau stellt für den Käufer des Stammgrundstücks keinen Rechtsmangel dar, sondern kann nur einen Sachmangel begründen.

Der Veräußerer verkaufte den Erwerbern ein Grundstück mit einem historischen Haupthaus und einem von ihm errichteten Nebengebäude, für die erforderliche Baugenehmigungen fehlten.

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Schiff

Prospektverantwortung – und die Haftung der Gründungsgesellschafterin eines Schiffsfonds

Eine die Herausgabe des Verkaufsprospekts für den Schiffsfonds verantwortende Gründungsgesellschafterin unterfällt als Prospektverantwortliche der spezialgesetzlichen Prospekthaftung. Soweit sie aufgrund der von ihr übernommenen Vertriebsverantwortung besonderes persönliches Vertrauen gegenüber den Anlageinteressenten in Anspruch genommen hat, haftet sie, wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich

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