Der Bundesfinanzhof hat erneut ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Diesmal geht es dem Bundesfinanzhof um die Klärung der Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf zahlungsgestörter Forderungen.
In den letzten Jahren werden von den Banken vermehrt sogenannte „non-performing loans“, also
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