Das assoziationsrechtliche Daueraufenthaltsrecht und die deutsche Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis muss ein bestehendes assoziationsrechtliches Daueraufenthaltsrecht eindeutig erkennen lassen. In Deutschland lebende Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer, denen nach dem Assoziationsrecht EWG/Türkei ein Daueraufenthaltsrecht zusteht, können keine Niederlassungserlaubnis beanspruchen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht ohne öffentliche Mittel sichern können. Ihnen steht

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