Geschädigten Käufern eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs steht unter dem Gesichtspunkt sogenannter „Deliktszinsen“ kein Anspruch auf Verzinsung des für das Fahrzeug bezahlten Kaufpreises bereits ab Kaufpreiszahlung zu. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem weiteren VW-Verfahren auf die Klage eines Gebrauchtwagenkäufers. Dieser erwarb im August 2014 von einem Autohändler einen gebrauchten,
Lesen