Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge verworfen, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18.03.2025 richten.
Die Antragstellenden, unter anderem die Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag und die AfD-Fraktion im 20. Deutschen
Artikel lesen

