Die Registrierung einer .eu-Domain

Eine Vereinbarung, nach der ein Vertragspartner sich gegen ein Entgelt verpflichtet, eine Registrierung eines Domänennamens „.eu“ für den Inhaber einer Marke zu erwirken, ähnelt eher einem Dienstleistungsvertrag als einem Lizenzvertrag. Daher kann dieser Vertragspartner nicht als „Lizenznehmer früherer Rechte“ qualifiziert

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