Die „Nespresso-Kaffeekapsel“ hat nach einer Entscheidung des Bundespatentgerichts teilweise ihren markenrechtlichen Schutz verloren.
Die als dreidimensionale Marke geschützte „Nespresso-Kaffeekapsel“ verliert in Deutschland teilweise ihren markenrechtlichen Schutz insoweit, als die Waren „Kaffee, Kaffeeextrakte und kaffeebasierte Zubereitungen, Kaffeeersatz und künstliche Kaffeeextrakte“ betroffen
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