Ist bei eBay irrtümlich ein Sofortverkauf anstelle einer Auktion aktiviert worden, ist eine unverzügliche Anfechtung möglich. Dabei ist die Verwendung der richtigen juristischen Terminologie für die Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung nicht erforderlich.
Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem
Artikel lesen

